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Körperschaftsteuer | Überhöhte Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens als vGA
(1) Bei der Ermittlung des fremdüblichen Darlehenszinses für ein unbesichertes Gesellschafterdarlehen steht die gesetzlich angeordnete Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO) einem Risikozuschlag bei der Festlegung der Zinshöhe zum Ausgleich der fehlenden Darlehensbesicherung nicht entgegen. (2) Es widerspricht allgemeinen Erfahrungssätzen, wenn das Tatgericht ohne gegenteilige Tatsachenfeststellungen davon ausgeht, dass ein fremder Dritter für ein nachrangiges und unbesichertes Darlehen denselben Zins vereinbaren würde wie für ein besichertes und vorrangiges Darlehen (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG; § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO i. d. F. vom ).
Im Urteilsfall erhielt die klagende GmbH von ihrer Muttergesellschaft im Jahr 2012 ein mit 8 % zu verzinsendes, unbesichertes, gegenüber anderen...