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Corona | Erläuterungen zur Endabrechnung der Neustarthilfe (BMWi)
Nach Ablauf des Förderzeitraums
sind Direktantragstellende der Neustarthilfe verpflichtet, bis eine
Endabrechnung zu erstellen. Die Frist für die Einreichung der Endabrechnung
über prüfende Dritte ist der . Das BMWi hat unter Abschnitt 4.8 (FAQ
Neustarthilfe) entsprechende Erläuterungen aufgenommen.
Das BMWi erläutert u.a.:
Wurde der Antrag selbst direkt gestellt, ist die Einreichung über einen prüfenden Dritten nicht möglich. Wurde die Neustarthilfe über einen prüfenden Dritten beantragt, muss ein prüfender Dritter die Endabrechnung einreichen.
Die Kosten zur Einreichung der Endabrechnung des prüfenden Dritten werden nicht gesondert bezuschusst.
Bei der Endabrechnung ist der erzielte Umsatz im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 anzugeben...