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Umsatzsteuer | Kleinunternehmerregelung im Jahr der Neugründung, Steuerbefreiung von Intensivpflegeleistungen (BFH)
In Kalenderjahren, in denen der Unternehmer sein Unternehmen beginnt, ist die Umsatzgrenze für das vorangegangene Kalenderjahr i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG maßgeblich. Intensivpflegeleistungen, die eine GmbH durch ihren Gesellschafter-Geschäftsführer, einem examinierten Kranken- und Intensivpfleger, in Krankenhäusern ihrer Auftraggeberin ausführt, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG von der Umsatzsteuer befreite Heilbehandlungsleistungen (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Klägerin, eine GmbH, erbringt u.a. Gesundheitsdienstleistungen. Im Streitjahr 2012 erbrachte sie aufgrund eines Dienstleistungsvertrags in der Zeit v. bis Intensivpflegeleistungen im Schichtdienst nach Absprache für die X-GmbH (X); sie rechnete hierfür 15.1...