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Einkommensteuer | Steuerfreiheit der sog. Theaterbetriebszulage gem. § 3b EStG (BFH)
Der Steuerfreiheit von Zuschlägen
für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gem.
§ 3b EStG
steht es nicht entgegen, wenn der Grundlohn in Abhängigkeit von der Höhe der
steuerfreien Zuschläge aufgestockt wird, um im Ergebnis einen bestimmten,
(tarif-)vertraglich vereinbarten Bruttolohn zu erreichen. Die nach
§ 3b EStG
erforderliche Trennung von Grundlohn und Zuschlägen wird hierdurch nicht
aufgehoben (Bestätigung der Rechtsprechung:
;
; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 3b Abs. 1 EStG sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, steuerfrei, soweit sie bestimmte Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen.
Sachverhalt...