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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KR 2097/20

Gesetze: SGB V § 132a; SGG § 55 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Die Feststellung einer Zahlungspflicht ohne zugrundeliegenden Vertrag oder Ergänzung eines Vertrags ist kein zulässiger Regelungsinhalt eines Schiedsspruchs nach § 132a Abs. 2 SGB V (in der bis geltenden Fassung, seither § 132a Abs. 4 SGB V). Fehlt die Regelung grundsätzlicher Fragen - ist also nicht nur eine Vertragsergänzung erforderlich - muss Gegenstand der Verträge nach § 132a Abs. 2 Satz 1 a.F. notwendigerweise mehr als nur die Festlegung von Einzelheiten sein. Gegen den rückwirkenden Abschluss eines Versorgungsvertrags bestehen keine Bedenken.

Fundstelle(n):
SAAAH-93400

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