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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KR 4162/19

Gesetze: SGB V § 240

Leitsatz

Leitsatz:

Bei einem hauptberuflich selbstständigen Mitglied einer Krankenkasse richtet sich die Beitragsbemessung nach dem Arbeitseinkommen bis ausschließlich nach § 240 Abs. 4 SGB V bzw. seit nach § 240 Abs. 4a SGB V. § 240 Abs. 1 Sätze 3 und 4 SGB V i.d.F. vom ist auf hauptberuflich selbstständige Mitglieder nicht anwendbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAH-93397

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