Auslegung eines Einspruchs
gegen die Feststellung des Grundbesitzwertes für den Betrieb der
Land- und Forstwirtschaft gesonderte
Wertfeststellung des Wohnanteils
Befugnis des Finanzamts
zum Erlass eines Änderungsbescheids
Leitsatz
1. Auch bei
Einsprüchen gegen Sammelbescheide erfolgt die Auslegung eines Einspruchs
anhand der erklärten Zielrichtung des Rechtsbehelfs. Dabei ist grundsätzlich davon
auszugehen, dass der Steuerpflichtige denjenigen Verwaltungsakt
anfechten will, der angefochten werden muss, um zu dem erkennbar
angestrebten Erfolg zu kommen. Dies gilt grundsätzlich auch für
Erklärungen rechtskundiger oder rechtskundig beratener Personen.
Die Auslegung kann hingegen nicht zur Annahme eines Erklärungsinhalts
führen, für den sich in der Erklärung selbst keine Anhaltspunkte
finden lassen.
2. Da die gesonderte Wertfeststellung
des Wohnanteils bindend für die angegriffene Feststellung (§ 182
Satz 1 AO)ist, da das Wohnhaus zwingend zu der wirtschaftlichen Einheit
des vererbten Betriebes der Land- und Forstwirtschaft gehört (§
158 Abs. 3 Nr. 6 BewG), mithin für diese Bewertung von Bedeutung
ist (151 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz 2. Alternative BewG) ist die
angegriffene Feststellung bereits gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO zu
ändern.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2021 S. 1967 Nr. 23 EAAAH-93302
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