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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 2 K 205/20

Gesetze: UStG § 16 ; UStG § 20

Umsatzsteuer: Konkludenter Antrag auf Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Leitsatz

1. Ein Antrag zur Istbesteuerung gemäß § 20 Abs. 1 UStG kann auch konkludent z.B. durch Abgabe einer Umsatzsteuererklärung gestellt werden; aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit kann dies jedoch nur dann gelten, wenn für das Finanzamt deutlich erkennbar ist, dass die Umsätze auf Grundlage der tatsächlichen Einnahmen erklärt worden sind.

2. Beendet der Steuerpflichtige seine unternehmerische Tätigkeit und nimmt später eine neue Tätigkeit auf, setzt die Istbesteuerung für diese neue Tätigkeit einen erneuten Antrag gemäß § 20 UStG voraus.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 24/2021 S. 1153
DStR-Aktuell 2022 S. 10 Nr. 29
DStRE 2022 S. 1068 Nr. 17
XAAAH-93297

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