Einkommensteuer: Keine
Gewährung einer Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer
trotz schuldloser Überschreitung des Begünstigungszeitraums
Leitsatz
1. § 35b EStG
sieht eine Rückrechnung dergestalt vor, dass die der Einkommensteuer unterliegenden
Einkünfte im aktuellen Veranlagungsjahr oder den vier vorherigen
Veranlagungszeiträumen der Erbschaftsteuer unterlegen haben müssen.
Dabei haben Einkünfte in dem Zeitpunkt der Erbschaftsteuer unterlegen,
in dem die Erbschaftsteuer rechtlich entstanden ist. Auf den Zeitpunkt
der Festsetzung der Erbschaftssteuer, der Erlangung der tatsächlichen
Verfügungsgewalt über den Nachlass oder der Zahlung der Erbschaftsteuer
kommt es hingegen nicht an.
2. Für die Berechnung des Begünstigungszeitraums
im Sinne des § 35b EStG ist es unerheblich, ob der Kläger an der
rechtzeitigen Antragstellung schuldlos gehindert war.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 31 DStRE 2022 S. 1044 Nr. 17 EFG 2021 S. 1887 Nr. 22 EStB 2022 S. 150 Nr. 4 ErbStB 2021 S. 357 Nr. 12 UVR 2021 S. 367 Nr. 12 NAAAH-93296
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