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Einkommensteuer | Kein Veräußerungsgeschäft bei Vermietung einzelner Räume eines privat genutzten Gebäudes an einzelnen Tagen (FG)
Der Gewinn aus der Veräußerung von
selbstgenutztem Wohneigentum ist auch dann nach
§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG in vollem
Umfang von der Besteuerung ausgenommen, wenn in den Jahren vor der Veräußerung
wiederkehrend einzelne Räume des Gebäudes lediglich an einzelnen Tagen (konkret
zwischen 12 und 25 Tagen pro Jahr) an Messegäste vermietet wurden
(; Revision anhängig, BFH-Az. IX R
20/21).
Hintergrund: Der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks innerhalt von 10 Jahren unterliegt als privates Veräußerungsgeschäft der ESt. Ausgenommen sind Grundstücke, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu e...