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Einkommensteuer | Steuerbefreiung eines Büro- und Organisations-Bonus bzw. einer Förderprovision (FG)
Das Niedersächsische FG hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein sog. Büro- und Organisations-Bonus bzw. eine Förderprovision der Umsatzsteuerbefreiung für Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 8 und 11 UStG unterliegen. Das Gericht hat eine Steuerbefreiung angenommen (; Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, BFH-Az. XI B 85/21).
Sachverhalt: Der Kläger war als selbstständiger gebundener Vermögensberater ausschließlich für den Allfinanzvertrieb der A tätig und vermittelte für diese Finanzprodukte. Nach dem Vermögensberatervertrag durfte er entweder durch höchstpersönlichen Kundenkontakt (Eigengeschäfte) oder unter Einsatz von anderen Vermögensberatern (Gruppengeschäfte) Vermittlungsleistungen erbringen. Er war sowohl im Eigen- als auc...