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2. Schuldrecht
Der Antiquitätenhändler Eckener hat dem Sammler Lehmann eine beschriebene Postkarte mit dem Luftpoststempel des berühmten Luftschiffs „LZ 129“ aus dem Jahr 1937 am per E-Mail-Kontakt für 500 € verkauft. Herr Eckener hat sich dabei vertraglich verpflichtet, Herrn Lehmann die Postkarten erst in der zweiten Maihälfte zu übersenden, da Herr Lehmann bis zum auf einer Geschäftsreise in New York sein würde. Die Zahlung des Kaufpreises soll dann nach Lieferung bis Ende Mai erfolgen.
Obwohl Herr Eckener sein Antiquitätengeschäft durch umfangreiche und moderne Brandschutzeinrichtungen geschützt hat, verbrennt am u. a. auch die Postkarte bei einem vom Nachbarhaus ausgehenden Feuer.
Erläutern Sie, ob Herr Lehmann gegen Herrn Eckener einen Anspruch auf Übereignung der Postkarte hat.
Erläutern Sie, ob Herr Eckener gegen Herrn Lehmann einen Anspruch auf den Kaufpreis hat.
Tipp