1. Ist bei einer Einmann GmbH & Co. KG auch die nicht am Kapital beteiligte Komplementär-GmbH Teil eines Organkreises, wenn diese entgeltliche Leistungen an die Einmann GmbH & Co. KG erbringt und zwischen der Einmann GmbH & Co. KG und dem Kommanditisten eine Organschaft besteht?
2. Erfolgt die Grundstücksvermietung von Ehegatten stets als GbR oder gilt die Bruchteilsbetrachtung des , BFH/NV 2019, 359) auch für Vermietungstätigkeiten?
Ehegatten; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Leistungsaustausch; Organschaft; Wirtschaftliche Eingliederung
Fundstelle(n): BB 2023 S. 89 Nr. 3 BFH/PR 2022 S. 347 Nr. 12 GmbHR 2022 S. 361 Nr. 23 BAAAH-93099
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