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BFH  - I R 17/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG § 14 Abs 1 S 1 Nr 2, KStG § 17, KStG § 8b Abs 1 S 2, KStG § 8 Abs 3 S 2, GewStG § 2 Abs 2

Rechtsfrage

Organschaft und atypisch stille Beteiligung

1. Kann eine Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht, mangels Abführung des Gesamtgewinns ertragsteuerrechtlich keine Organgesellschaft sein?

2. Ist die Gewinnabführung einer "verunglückten Organschaft" steuerrechtlich als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln?

Atypische stille Beteiligung; Gewinnabführung; Organschaft; Verdeckte Gewinnausschüttung

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2025 S. 132 Nr. 5
StuB-Bilanzreport Nr. 8/2025 S. 315
GAAAH-93080

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