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BFH  - I R 16/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG § 8b Abs 4 S 6, KStG § 8b Abs 1 S 1

Rechtsfrage

Anwendung des § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG bei mehraktigem unterjährigen Erwerb

1. Dient das Tatbestandsmerkmal "Beteiligung" in § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG nach seinem im Geschäftsverkehr verstandenen Inhalt im Wesentlichen der Bestimmung der ideellen Summe der gesellschaftsrechtlichen Berechtigungen des Anteilseigners am Kapital und am Gewinn der Kapitalgesellschaft und erschöpft es sich damit in der Umschreibung dieser Größe durch Angabe eines entsprechenden Prozentsatzes?

2. Tritt die Rechtsfolge des § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG bereits dann ein, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt im Laufe des Kalenderjahres eine Beteiligungshöhe von mindestens 10 % erreicht wurde?

Beteiligung; Schachtelbeteiligung; Schachtelprivileg

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 3/2024 S. 100
BFH/PR 2024 S. 109 Nr. 4
DB 2024 S. 426 Nr. 8
GStB 2024 S. 237 Nr. 7
GmbH-StB 2024 S. 40 Nr. 2
GmbHR 2024 S. 387 Nr. 7
StuB-Bilanzreport Nr. 2/2024 S. 74
JAAAH-93079

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