Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Minijobs: Änderungen ab 2022 beachten
Mit dem 4ten Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes sind Änderungen im Meldeverfahren für kurzfristige Minijobs beschlossen worden. Sie gelten ab 2022. Beispielsweise muss künftig gekennzeichnet werden, wie eine Aushilfe krankenversichert ist. Weitere Details lesen Sie unter https://go.nwb.de/tz8n9.