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RennwLottG | Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Besteuerung von Sportwetten I (BFH)
§ 17 Abs. 2 RennwLottG verstößt weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Europarecht (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Sie veranstaltete im Streitzeitraum Juli 2012 Sportwetten u.a. in der Bundesrepublik Deutschland und war im Besitz einer entsprechenden Lizenz zur Durchführung von Wettgeschäften. Gegen die Anmeldung der Sportwettensteuer legte die Klägerin Einspruch ein, der als unbegründet zurückgewiesen wurde.
Ihre dagegen gerichtete Klage hatte in allen Instanzen keinen Erfolg (Vorinstanz: ):
Das RennwLottG fällt in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 105 Abs. 2 i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG.
...BStBl II 2005, 56