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GUV | Keine Entschädigungsleistungen nach Grippeschutzimpfung
Unterbreitet ein Arbeitgeber ein Impfangebot, zu dessen Annahme der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, besteht für etwaige gesundheitliche Folgen aus der Impfung kein Anspruch gegen die Berufsgenossenschaft auf Entschädigungsleistungen.
Das Gericht hat einen Arbeitsunfall (§ 8 SGB VII) als Voraussetzung einer Entschädigungsleistung verneint. Es sei nicht nachgewiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung vorliegend einer [i]Simon, NWB 36/2021 S. 2656objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis gedient habe. Der Arbeitnehmer war danach weder aus dem Tarif- oder Arbeitsvertrag verpflichtet, an der Impfung teilzunehmen, noch hatte eine den Arbeitnehmer zu der Impfung verpflichtende Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts vorgelegen. Die allein ...