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LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. - 8 Sa 561/14

Gesetze: BGB § 307 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Eine arbeitsvertragliche Klausel über die Rückforderung Weiterbildungskosten ist dann unangemessen benachteiligend im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB, wenn sie bei einer Rückforderungssumme, die das Bruttomonatseinkommen des fortgebildeten Arbeitnehmers um ein Vielfaches übersteigt, bei einer dreijährigen Bindungsdauer nur eine grobe, jährlich gestaffelte Minderung der Rückzahlungsverpflichtung vorsieht, ohne auf eine ausdifferenzierte, etwa monatliche Staffelung abzustellen.

Fundstelle(n):
GAAAH-92899

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