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Umsatzsteuer | Haftung für Umsatzsteuer bei Forderungsabtretung
Eine Bank haftet für die von ihrem Kunden nicht abgeführte Umsatzsteuer nach § 13c UStG, wenn sich die Bank die Forderungen aus den umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen hat abtreten lassen und die Zahlungen der Drittschuldner auf einem Kontokorrentkonto des Kunden bei der Bank eingehen, über das der Kunde nicht mehr frei verfügen kann. In diesem Fall hat die Bank das Geld bereits vereinnahmt i. S. von § 13c Abs. 1 UStG.
Im [i]Bank als Abtretungsempfängerin widersprach den Lastschriften Streitfall hatte eine GmbH ihre für Juli und August 2007 angemeldete Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abgeführt. Ihre Forderungen hatte sie an ihre Bank (die Klägerin), bei der sie ein Kontokorrentkonto unterhielt, im Rahmen einer Globalzession abgetreten. Die Schuldner der GmbH bezahlten die Forderungen der GmbH, so dass das Geld auf dem Kontokorrentkonto der GmbH einging. Lastschriften auf di...