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BFH 27.08.2021 VII B 36/21, BBK 21/2021 S. 1001

Steuerrecht | Keine verlängerte Erklärungsfrist für Steuerberater in eigener Sache

Die verlängerte Erklärungsfrist des § 149 Abs. 3 AO ab VZ 2018 für Steuerpflichtige, die durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertreten werden, gilt nicht für den Steuerberater bezüglich seiner eigenen Steuererklärung und Gewinnermittlung.

Dies gilt auch dann, wenn der Steuerberater mit seinem Ehegatten zusammenveranlagt wird; denn bei der Einkommensteuererklärung von Ehegatten im Rahmen der Zusammenveranlagung gem. § 25 Abs. 3 Satz 2 EStG handelt es sich um eine gemeinschaftliche verfahrensrechtliche Verpflichtung.

Der [i]Unterscheidung zwischen steuerlich vertretenen und nicht vertretenen Steuerpflichtigen BFH stützt sich auf seine bisherige Rechtsprechung zu den allgemeinen Fristverlängerungen aufgrund der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden. Bereits damals hatte er eine Fristverlängerung für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe in eigenen Angelegenheiten a...