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Verfahrensrecht | Teilnahmebefugnis an einer Außenprüfung (FG)
Das Steuergeheimnis steht der Anordnung der Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung für gewerbesteuerliche Zwecke entgegen, wenn das zu prüfende Unternehmen der Gemeinde oder deren Tochtergesellschaften gegenüber Leistungen aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen erbringt und die Prüfungsanordnung keine geeigneten Sicherungsmaßnahmen vorsieht, um die Offenbarung der für die wirtschaftliche Tätigkeit oder für andere außersteuerliche Interessen der Gemeinde bedeutsamen Erkenntnisse zu verhindern, vgl. (; Revision anhängig, BFH-Az. III R 25/21).
Sachverhalt: Das beklagte Finanzamt hatte gegenüber der Klägerin die Durchführung einer Außenprüfung u.a. wegen ...