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Umsatzsteuer | Behandlung von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen
Das BMF hat sich zur Anwendung der Grundsätze der , NWB ZAAAG-42488, sowie vom - XI R 1/17, NWB PAAAH-13852, geäußert (, NWB EAAAH-90694).
Hintergrund: Mit Urteil vom - XI R 1/17, NWB PAAAH-13852, entschied der BFH, dass Zahlungen, die an einen Unternehmer als Aufwendungsersatz aufgrund von urheberrechtlichen Abmahnungen zur Durchsetzung seines Unterlassungsanspruchs geleistet werden, umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und dem von ihm abgemahnten Rechtsverletzer zu qualifizieren seien. Zwischen dem gezahlten Entgelt und der Abmahnleistung bestehe ein unmittelbarer Zusammenhang. Aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht ...