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Bewertungsrecht | Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab
Das die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab berechnet wird.
Der Kapitalwert ist nach der am veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2018/2020 des Statisti- schen Bundesamts unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden.