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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 11 | Landwirtschaft: Entschädigung für Kanalbau bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen abgegolten

Leistungen, die ein Landwirt für die Bewilligung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zulasten eines Betriebsgrundstücks bezieht, mit der er das zeitlich nicht begrenzte Recht eingeräumt hat, auf dem Grundstück in 3 bis 4 m Tiefe einen Regenwasserkanal zu verlegen und zu unterhalten, sind nach einem aktuellen Urteil des BFH bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG mit dem Grundbetrag nach § 13a Abs. 4 EStG abgegolten.

Gelohnt hat sich ein Revisionsverfahren für einen Landwirt. Er hatte der Gemeinde das zeitlich nicht begrenzte Recht eingeräumt, auf seinem Betriebsgrundstück in 3 bis 4 m Tiefe einen Regenwasserkanal zu verlegen und zu unterhalten. Dafür erhielt er eine Entschädigung i. H. von 20.000 €. Und bekam zudem ein Flurstück im Wert von rund 50.000 € übertragen.

Der Landwirt ermittelte seinen Gewinn nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG. Das Niedersächsische FG hatte in erster Instanz noch entschieden: Die Leistungen, die der Landwirt für die Bewilligung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit erhalten hat, sind nicht mit dem Grundbetrag nach § 13a Abs. 4 EStG abgegolten. Die Bodenschichten unterhalb der landwirtschaftlich genutzten Erdkrume seien dem Pri...