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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 10 | Land- und Forstwirtschaft: 10 %-Grenze für Grundstücksentnahmen bei Bestellung von Erbbaurechten

Die Bestellung von Erbbaurechten an land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken führt zur Entnahme der Grundstücke, falls die endgültige Nutzungsänderung mehr als 10 % der Gesamtfläche des Betriebs betrifft. Ist diese Grenze (ggf. auch nur geringfügig) überschritten, kommt es für das Vorliegen einer Entnahme regelmäßig nicht auf einen Vergleich der Erträge aus der Vermögensverwaltung und der Land- und Forstwirtschaft oder auf andere Abgrenzungskriterien an.

Für die Land- und Forstwirte unter Ihren Mandanten ist möglicherweise ein Urteil des Bundesfinanzhofs wichtig – zur Zwangsentnahme von Grundstücken bei der Bestellung von Erbbaurechten.

Der für die Besteuerung der Land- und Forstwirte seit 2017 zuständige VI. Senat des BFH hat bekräftigt: Die entgeltliche Bestellung von Erbbaurechten an land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken führt nur dann zu einer Zwangsentnahme der Grundstücke, wenn die endgültige Nutzungsänderung einen Umfang von mehr als 10 % der Gesamtfläche des Betriebs betrifft.

Wichtig ist die Klarstellung, dass diese Grenze strikt zu beachten ist. Auch ein geringfügiges Überschreiten bewirkt eine Zwangsentnahme der ...