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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 27 | Kindergeld: Berücksichtigung von Krankenhausaufenthalten bei Inlandsbesuchen von Auslandsstudenten

Zählen Krankenhausaufenthalte in Deutschland bei der Prüfung der Anzahl und Dauer der Inlandsbesuche mit, wenn es um die Frage geht, ob ein im Ausland studierendes Kind seinen inländischen Wohnsitz beibehalten hat? Diese Frage muss der Bundesfinanzhof in einem Revisionsverfahren beantworten. Das FG Niedersachsen hatte die Krankenhausaufenthalte nicht berücksichtigt und den Eltern das Kindergeld gestrichen. Immerhin aber erst ab dem zweiten Jahr des Auslandsstudiums.

Auch bei dem nächsten anhängigen BFH-Verfahren steht der Kindergeld-Anspruch der Eltern auf dem Spiel.

Studiert ein Kind in einem Land außerhalb des EU- und EWR-Raums, steht den Eltern bekanntlich das Kindergeld nur zu, wenn das Kind seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält. Bei einem Auslandsstudium von einem Jahr wird das grundsätzlich unterstellt.

In einem Streitfall vor dem Niedersächsischen FG war es so, dass ein Studium in Australien zunächst nur für ein Jahr geplant war, dann aber nach Ablauf des ersten Studienjahrs verlängert wurde. Die Richter aus Hannover kamen hier zu dem positiven Ergebnis: Die Aufgabe des Wohnsitzes im Elternhaus erfolgte erst ab dem zweiten Jahr.

Negativ ...