Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 25 | Vermietung: Kein Sofortabzug bei Ausgleichsentschädigung für die Aufgabe eines Wohnrechts

Eine Ausgleichsentschädigung für die Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts ist nach einer aktuellen Entscheidung als nachträgliche Anschaffungskosten nur im Rahmen der Absetzung für Abnutzung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 i. V. mit § 7 Abs. 4 Nr. 2a EStG zu berücksichtigen. Der Bundesfinanzhof muss im Rahmen der Revision klären, ob diese Auffassung richtig ist oder nicht doch ein sofortiger Abzug als Werbungskosten im Jahr der Zahlung möglich ist.

Was es mit dem nächsten Verfahren auf sich hat, lässt sich am besten anhand eines Beispiels erklären.

Frau Meier ist Alleineigentümerin eines selbstgenutzten Einfamilienhauses, in dem sie zusammen mit ihrem Lebensgefährten wohnt. Im Falle ihres Todes soll ihr Sohn das Haus erben. Damit der Lebensgefährte abgesichert ist, wird ihm ein Wohnrecht bis zu seinem Tod eingeräumt. Tatsächlich verstirbt Frau Meier recht früh und der Lebensgefährte möchte nicht in dem Haus wohnen bleiben. Der Sohn, der das Haus von seiner Mutter geerbt hat, würde es gerne vermieten. Er bietet dem Lebensgefährten seiner verstorbenen Mutter 50.000 € für die Ablösung des Wohnrechts an. Der Lebensgefährte ist damit einverstanden.

Die Preisfrage lautet: Ist die Zahlung des Erben...