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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 24 | Vermietung: Kosten einer baufachlichen Betreuung als sofort abzugsfähige Finanzierungskosten

Der Bundesfinanzhof muss in einem Revisionsverfahren darüber entscheiden, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Kosten einer qualifizierten baufachlichen Betreuung im Rahmen der Herstellung einer Immobilie als sofort abzugsfähige Finanzierungskosten zu qualifizieren sind, wenn die finanzierende Bank diese Leistung bei der Darlehensvergabe fordert. Das FG Berlin-Brandenburg hat einen Sofortabzug zugelassen.

Der nächste schwebende Prozess ist für Vermieter interessant.

Der Sachverhalt ist schnell umrissen: Ein Kreditinstitut hatte die Finanzierung eines Neubaus, der später vermietet werden sollte, an die Bedingung geknüpft, dass der Bauherr einen qualifizierten Baufachmann hinzuzieht.

Der IX. Senat des BFH muss die Frage beantworten: Sind die Kosten der qualifizierten baufachlichen Betreuung im Rahmen der Herstellung einer Immobilie als sofort abzugsfähige Finanzierungskosten zu qualifizieren, wenn die finanzierende Bank diese Leistung bei der Darlehensvergabe fordert?

Das FG Berlin-Brandenburg hat einen Sofortabzug in erster Instanz bejaht. Das Finanzamt plädierte hingegen auf Herstellungskoste...