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Gesetzgebung | Online-Gründung der GmbH (BMJV)
Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), BGBl. 2021 I S. 3338, dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates. U.a. wird die Online-Gründung der GmbH möglich sein.
Hintergrund: Die Digitalisierungsrichtlinie sah grundsätzlich eine Umsetzung der meisten Vorgaben bis zum vor. Allerdings wurde den Mitgliedstaaten in der Richtlinie eine Option zur Verlängerung der Umsetzungsfrist um ein Jahr (bis ) eingeräumt, von der für Deutschland Gebrauch gemacht wurde.
Das BMJV erläutert u.a. zum DiRUG:
Zur Ermöglichung der Online-Gründung der GmbH werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die notarielle Beurkundung von Willenserklärungen mittels Videokommunikation geschaffen. Ferner sol...