Beschwer bei Klage gegen Null-Festsetzung: Rechtslage vor
Änderung des § 10 Abs. 4 Satz 4 EStG durch das JStG 2010
Leitsatz
1. Eine Klage gegen auf 0 € lautende Körperschaftsteuerfestsetzungen ist unter Geltung der vor der Änderung des § 10 Abs.
4 Satz 4 EStG durch das JStG 2010 geltenden Rechtslage, die keine inhaltliche Bindung des Verlustfeststellungsbescheides an
den Körperschaftsteuerbescheid vorsieht, mangels der für die Zulässigkeit einer Klage erforderlichen Beschwer unzulässig.
2. Hatte die Klägerin in einem solchen Fall die die gleichen Streitjahre betreffenden Einsprüche gegen die Bescheide wegen
gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer nach einem Hinweis des FA zurückgenommen,
ist auch die hiergegen gerichtete Klage unzulässig.
3. Weder die Finanzbehörde noch die Gerichte haben hinsichtlich des auf der Rücknahme der Einsprüche beruhenden und von Amts
wegen zu beachtenden Eintritts der Bestandskraft eine Dispositionsbefugnis.
Fundstelle(n): GmbH-StB 2022 S. 25 Nr. 1 ZAAAH-92323
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