Stromsteuerentlastung für Schlachthofunternehmen: Stromabgabe an
auf dem Betriebsgelände zeitweise abgestellte Kühlauflieger eines
ausgegliederten Speditionsunternehmens
Leitsatz
Werden die auf dem Betriebsgelände eines Schlachthofunternehmens zeitweise zu Verladezwecken abgestellten Kühlauflieger eines
ausgegliederten konzernangehörigen Speditionsunternehmens absprachegemäß von den bei der Spedition angestellten Fahrern an
den Verladestationen und Parkflächen an die Stromversorgung des Schlachthofs angeschlossen und mit Strom aus diesen Anschlüssen
betrieben, so liegt hierin unabhängig von den zugrunde liegenden vertraglichen Beziehungen zwischen den Unternehmen keine
zur Stromsteuerentlastung führende Stromentnahme für eigene betriebliche Zwecke des Schlachthofunternehmens, sondern eine
dem Speditionsunternehmen als kleinster rechtlich selbständiger Einheit zuzurechnende Stromentnahme.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 12 Nr. 27 DStRE 2022 S. 882 Nr. 14 VAAAH-92320
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