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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 2 K 622/18 G EFG 2021 S. 1917 Nr. 22

Gesetze: GewStG § 7 Satz 1; GewStG § 8 Nr. 3; DBA-USA 1989 Art. 2 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. cc; DBA-USA 1989 Art. 7 Abs. 1; DBA-USA 1989 Art. 24 Abs. 3; DBA-USA 1989 Art. 24 Abs. 6; EGV Art. 56 Abs. 1; EGV Art. 57 Abs. 1

Gewerbesteuer; Hinzurechnung des Gewinnanteils eines in den USA ansässigen stillen Gesellschafters gemäß § 8 Nr. 3 GewStG a.F.

Leitsatz

  1. Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Gewinnanteils eines in den USA ansässigen stillen Gesellschafters gemäß § 8 Nr. 3 GewStG a.F. ist nicht als verbotene Diskriminierung i.S. des Art. 24 Abs. 3 oder Abs. 4 DBA-USA 1989 zu beurteilen und verstößt auch nicht gegen die Regelungen des Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom .

  2. Die Reichweite der Diskriminierungsverbote nach Art. 24 Abs. 3 bzw. Abs. 4 DBA-USA 1989 ist nicht nach den Maßstäben der EU-Grundfreiheiten zu bestimmen.

  3. Die Beschränkung der gemeinschaftsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit durch § 8 Nr. 3 GewStG a.F. ist nach der sog. Standstill-Klausel des Art. 57 Abs. 1 EGV zulässig.

  4. Bei der Beteiligung als stiller Gesellschafter handelt es sich um eine Direktinvestition i.S. des Art. 57 Abs. 1 EGV.

Fundstelle(n):
DStRE 2022 S. 826 Nr. 13
EFG 2021 S. 1917 Nr. 22
GmbH-StB 2022 S. 26 Nr. 1
UAAAH-92316

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