Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 1 K 1510/18 AO EFG 2021 S. 1969 Nr. 23

Gesetze: AO § 163 Abs. 1 Satz 1; AO § 227; UStG § 3 Abs. 7; UStG § 14c Abs. 1; UStG § 17 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2 1. Alt.; FGO § 102

Vorsteuerabzug im Billigkeitswege: Unionsrechtlicher Direktanspruch bei Zahlungsunfähigkeit des Rechnungsausstellers

Leitsatz

  1. Einem Rechnungsempfänger, der seinen Anspruch auf Erstattung der in einer Rechnung ausgewiesenen, aber gesetzlich nicht geschuldeten Umsatzsteuer aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Rechnungsausstellers nicht durchsetzen kann, ist auch unter Berücksichtigung des in dem EuGH-Urteil Reemtsma (EU:C:2007:167) für diese Fallgestaltung entwickelten unionsrechtlichen Direktanspruchs auf Erstattung zu Unrecht vom Leistenden in Rechnung gestellter Umsatzsteuer durch den Fiskus kein Vorsteuerabzug im Billigkeitswege zu gewähren, wenn der Fiskus, ohne dass dies als offensichtlich rechtswidrig zu beurteilen wäre, die ursprünglich gezahlte Steuer bereits wieder an den Rechnungsaussteller erstattet hat und deshalb nicht mehr um die unberechtigt gezahlte Umsatzsteuer bereichert ist.

  2. Ein als Grundlage eines solchen unionsrechtlichen Direktanspruchs vorauszusetzender zivilrechtlicher Anspruch des Rechnungsempfängers gegen den Rechnungsaussteller auf Erstattung der rechtsgrundlos gezahlten deutschen Umsatzsteuer besteht nicht, wenn anstelle der unzutreffend ausgewiesenen deutschen Umsatzsteuer die höhere italienische Umsatzsteuer hätte ausgewiesen werden müssen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2022 S. 1080 Nr. 17
EFG 2021 S. 1969 Nr. 23
IStR 2022 S. 214 Nr. 6
QAAAH-92313

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen