Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach

NWB Kommentar Bilanzierung

13. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68373-2

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Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach - NWB Kommentar Bilanzierung Online

§ 335b Anwendung der Straf- und Bußgeld- sowie der Ordnungsgeldvorschriften auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften

Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach (Juli 2022)

I. Übersicht

1Nach dem durch das KapCoRiLiG eingeführten § 335b HGB gelten die nur von Kapitalgesellschaften sprechenden Straf-, Buß- und Ordnungsgeldvorschriften der §§ 331 bis 335 HGB auch für Personenhandelsgesellschaften i. S. des § 264a Abs. 1 HGB.

2Im Rahmen der Reform des Ordnungsgeldverfahrens (→ § 335 Rz. 26) ist § 335b HGB um Satz 2 und 3 erweitert worden. Die „Neu“-Regelung hatte lediglich klarstellenden Charakter. Entsprechendes gilt für die durch das BilRUG vorgenommene Erweiterung um einen Satz 4, der die entsprechende Anwendung von § 335a HGB vorschreibt.

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