Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der steuerfreie Sanierungsgewinn nach § 3a EStG
Die weltweite Corona-Pandemie hat mit unterbrochenen Lieferketten und anhaltenden Lockdown-Phasen die deutsche Wirtschaft massiv beeinträchtigt. Die Bundesregierung initiierte bereits zu Beginn der Corona-Krise ein Hilfsprogramm in Form von Krediten, Rekapitalisierungen, Bürgschaften und Zuschüssen, um die wirtschaftlichen Schäden abzufedern. Das Hilfsprogramm wurde dabei flankiert von steuerlichen Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen von inzwischen drei verabschiedeten Corona-Steuerhilfegesetzen. Eine zentrale Rolle bei der Bewältigung der durch Corona ausgelösten Wirtschaftskrise wird dem steuerlichen Sanierungsrecht zukommen. Da derzeit nicht mit einer Einführung spezieller Sanierungsregelungen aufgrund Corona gerechnet werden kann, rücken damit einmal mehr die Vorschriften des § 3a EStG sowie § 7b GewStG in den Fokus. So werden nach § 3a EStG Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung steuerfrei gestellt. Welche Voraussetzungen für eine steuerfreie Sanierung erfüllt sein müssen und welche Praxisprobleme zu überwinden sind, wird im Beitrag thematisiert.
Einordnung
Die steuerliche Privilegier...