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Einkommensteuer | Abzug von Mitgliedsbeiträgen soll begrenzt bleiben (Bundesregierung)
Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, etwas an den Regelungen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vereinsbeiträgen zu ändern. Dies geht aus ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/32370) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/32107) hervor.
Hintergrund: Nach § 10b Absatz 1 Satz 8 EStG sind Mitgliedsbeiträge an Organisationen für Sport, für kulturelle Betätigungen der Freizeitgestaltung, für Heimatpflege und -kunde sowie für Tierzucht, Pflanzenzucht, Kleingärtnerei, traditionelles Brauchtum einschließlich des Karnevals, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports nicht abziehbar.
Das entschieden, dass eine gemeinnützige Organisation für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach am...