Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berufsrecht | Registrierung von WP/vBP im Portal goAML der FIU (WPK)
WP/vBP müssen sich als Verpflichtete des GwG bei der FIU elektronisch registrieren (§ 45 Abs. 1 Satz 2 GwG). Hierauf weist die WPK aktuell hin.
Hintergrund: WP/vBP sind nach dem Geldwäschegesetz unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet, eine Verdachtsmeldung nach § 43 Geldwäschegesetz (GwG) abzugeben. Die Abgabe der Verdachtsmeldung hat elektronisch bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financal Intelligence Unit – FIU) zu erfolgen. Hierfür hat die FIU das elektronische Meldeportal goAML Web eingerichtet.
Unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung müssen sich WP/vBP als Verpflichtete des GwG bei der FIU elektronisch registrieren (§ 45 Abs. 1 Satz 2 GwG).
Die Registrierung hat mit Inbetriebnahme des neuen Informationsverbundes der FIU, spätestens jedoch ab dem zu erfolgen. Den Tag der Inbetriebnahme des neuen I...