Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berufsrecht | § 5 Abs. 1 GWG - Empfehlungen für die Erstellung einer Risikoanalyse durch WP/vBP (WPK)
Die WPK hat Empfehlungen für die Erstellung einer Risikoanalyse durch WP/vBP veröffentlicht.
Hintergrund: WP/vBP sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG), § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG. Als solche haben sie geldwäscherechtliche Pflichten zu erfüllen. Dies betrifft auch die Erstellung einer Risikoanalyse nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 GwG.
Hierzu führt die WPK weiter aus:
Die Risikoanalyse sollte die nachfolgenden Faktoren auf jeden Fall enthalten:
Organisationsstruktur (Organisationsform der Praxis, Anzahl der Berufsträger und Mitarbeiter, geographische Lage, Anzahl der aktiven Mandate)
Geschäftsstruktur (Tätigkeiten, die tatsächlich ausgeübt werden)
Mandantenstruktur (Branchenzugehörigkeit (!), geographische Herkunft/Sitz, Rechtsform, Unternehmensgröße, eventuell politisch exponierte Personen – PEP)
Faktoren der Anlage 1 zum GWG ...