Suchen
HmbGrStG § 13

Teil 4: Anwendung von Bundesrecht; Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 13 Außerkrafttreten

Mit Ablauf des 31. Dezember 2024 tritt das Gesetz über die Erhebung der Grundsteuer vom (HmbGVBl S. 8) in der geltenden Fassung außer Kraft.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAH-90687

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden