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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 3 K 2081/20 EFG 2021 S. 1911 Nr. 22

Gesetze: DBAUS Art. 19 ; EStG § 1 Abs. 1 Satz 1 ; EStG § 22 Nr. 5 Satz 1 ; NATOTrStat Art. X Abs. 1 Satz 1

Besteuerung von Einkünften aus ausländischen Altersvorsorgesystemen ("401(k) pension plan")

Leitsatz

1. Leistungen aus einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan i.S. des § 401(k) des US-amerikanischen Internal Revenue Code sind sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG (Anschluss an , BFHE 271, 370).

2. Versorgungsleistungen, die - ggf. auch nur anteilig - wirtschaftlich von dem Steuerpflichtigen selbst durch Beitragszahlungen veranlasst worden sind, stellen weder Ruhegehälter noch ähnliche Vergütungen i.S. des Art. 19 Abs. 2 Buchst. a DBA-USA 1989/2008 oder des Art. 19 Abs. 1 Buchst. a DBA-USA 1989 dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2021 S. 1911 Nr. 22
EStB 2022 S. 149 Nr. 4
ErbStB 2021 S. 364 Nr. 12
CAAAH-90634

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