Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Corona | Endabrechnung für Neustarthilfe (BMWi)
Die Endabrechnung muss bis zum eingereicht werden. Die in einigen Bewilligungsbescheiden genannte Frist ist nicht mehr gültig.
Das BMWi führt hierzu weiter aus:
Die Endabrechnung kann ausschließlich digital über das Antragsportal eingereicht werden. Andere Wege (zum Beispiel Einreichung in Papierform oder per Mail) sind nicht möglich. Sobald die Endabrechnung zur Verfügung steht, werden Sie per Mail informiert und Ihnen werden ausführliche Informationen und Anleitungen zur Verfügung gestellt.
Quelle: Corona-Ticker des BMWi (JT)