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NWB Nr. 40 vom Seite 2951

Heimarbeit: Scheinselbständigkeitsrisiko für Soloselbständige?

Andreas Hartmann

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2974Sogar hochqualifizierte freie Mitarbeiter können als Heimarbeiter eingestuft werden. Das zeigt eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts (, NWB ZAAAH-53874), die ein vorhergehendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (, NWB CAAAF-86678) sozialversicherungsrechtlich umsetzt. Heimarbeiter sind zwar Selbständige, werden aber kraft gesetzlicher Fiktion wie Beschäftigte behandelt. Das führt zu sämtlichen, primär den Auftraggeber treffenden Beitragsnachzahlungsrisiken, die aus der Scheinselbständigkeitsproblematik bekannt sind.

Die Entwicklung des Begriffs der Heimarbeit

[i]Erweiterung des klassischen Anwendungsfelds auf sog. BüroheimarbeitSchon in den 1970er Jahren wurde das klassische Anwendungsfeld für Heimarbeit (manuelle Tätigkeiten für Gewerbetriebe, z. B. Wundertüten befüllen und Kugelschreiber zusammenschrauben) auf die sog. Büroheimarbeit erweitert. Damit wurden selbständige Buchhalter im Homeoffice ebenso wie Schreibkräfte und Telefonisten potenziell zu Heimarbeitern und damit Pflichtmitglieder in allen Sozialversicherungszweigen. In der Folge wurde dies sporadisch mit Rechtsprechung unterlegt, ohne abe...