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NWB Nr. 33 vom Fach 3 Seite 7441

DDR-Investitionsgesetz

von Steuerberater Dr. Thomas Töben, München

Die finanzpolitischen Sprecher der Regierungskoalition hatten bereits Anfang Februar 1990 eine Initiative zum Abbau von Hemmnissen bei der Besteuerung der deutsch/deutschen Wirtschaftsbeziehungen angekündigt (vgl. Handelsblatt vom ). Beabsichtigt wurden Regelungen, wodurch die DDR ”steuerrechtlich praktisch zum Inland” wird. Dem folgte zunächst ein (DB S. 606), das die Übertragung von Wirtschaftsgütern aus altruistischen Gründen zu Buchwerten zuläßt und damit eine Besteuerung des Veräußerungsgewinns sowie Umsatz- und Schenkungsteuer vermeidet. Die Buchwerte können erfolgswirksam ausgebucht werden, vorausgesetzt, der Übertragende ist am begünstigten DDR-Unternehmen nicht beteiligt. Schließlich konnten in der Vergangenheit Verluste einer DDR-Betriebsstätte und einer DDR-Tochtergesellschaft steuerlich keine Berücksichtigung finden. Dies scheiterte an der Steuerbefreiung positiver und negativer DDR-Einkünfte gem. § 3 Nr. 63 EStG und an dem nicht anwendbaren § 2a EStG, ehemals § 2 AIG (Betriebsstättenverluste) bzw. an der rechtlichen Selbständigkeit der DDR-Tochtergesellschaft und der - bisher - nicht möglichen Organschaft (Verluste einer ...