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BFH 18.05.2021 I R 77/17, StuB 19/2021 S. 791

Einkommensteuer | Entlastung von Kapitalertragsteuer trotz Zwischenschaltung einer GbR

Eine unmittelbare Beteiligung i. S. des § 43b Abs. 2 Satz 1 EStG liegt auch dann vor, wenn diese Beteiligung unter Zwischenschaltung einer vermögensverwaltenden, nicht gewerblich geprägten GbR gehalten wird. Maßgebend ist die steuerrechtliche Bruchteilsbetrachtung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO (Bezug: § 43b, § 50d Abs. 1 und 3, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO; § 8b Abs. 4 KStG; Art. 3 Abs. 1, Art. 5 MTR 2011; Art. 13 DBA-Niederlande 1959).

Praxishinweise

(1) Im Urteilsfall war eine im Ausland ansässige Kapitalgesellschaft im Streitjahr 2014 über eine zwischengeschaltete rein vermögensverwaltende GbR mit mindestens 10 % an einer im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft beteiligt. Das FG (, NWB JAAAG-68387, EFG 2018 S. 383) ging davon aus, dass die klagende ausländische Kapitalgesellschaft hinsichtlich einer Gewinnausschüttung der inländischen Kapitalgesellschaft die Vo...