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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung der Umsätze nach § 4 Nr. 3 Buchstabe a UStG (BMF)
Das BMF hat zur Umsetzung des , L.C. Stellung genommen und den UStAE angepasst ().
Hintergrund: Mit (2020/0057950), BStBl I S. 235 (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 3.6.2020) wurde der UStAE an das , L.C. dahingehend angepasst, dass Abschnitt 4.3.2 Abs. 4 UStAE um den Hinweis erweitert wurde, dass die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa UStG grundsätzlich nur für die Leistungen des Hauptfrachtführers, nicht aber für Leistungen der Unterfrachtführer in Betracht kommt. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die grenzüberschreitende Beförderung oder andere sonstige Leistung unmittelbar an den Ve...