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Einkommensteuer | Reisekosten bei betrieblich veranlassten Auslandsreisen ab (BMF)
Das BMF hat die Übersicht über die ab geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland bekannt gemacht. Pandemiebedingt wurden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum nicht neu festgesetzt. Die mit veröffentlichten Beträge gelten somit für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort.
Demzufolge sind die durch zur "Steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab ", BStBl I S. 1256 veröffentlichten steuerlichen Pauschbeträge auch für das Kalenderjahr 2022 anzuwenden.
Quelle: BMF online (il)