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Einkommensteuer | Reisekosten bei betrieblich veranlassten Auslandsreisen ab (BMF)
Das BMF hat die Übersicht über die
ab
geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und
Übernachtungskosten im Ausland bekannt gemacht. Pandemiebedingt wurden die
Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz
zum
nicht neu festgesetzt. Die mit
veröffentlichten Beträge gelten somit für das
Kalenderjahr 2022 unverändert fort.
Demzufolge sind die durch zur "Steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab ", BStBl I S. 1256 veröffentlichten steuerlichen Pauschbeträge auch für das Kalenderjahr 2022 anzuwenden.
Quelle: BMF online (il)