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USt direkt digital Nr. 19 vom Seite 8

Steuerhinterziehung bei Nichtabgabe von Umsatzsteuererklärungen

Dario Arconada Valbuena und Thomas Rennar

Das FG Düsseldorf entschied mit Urteil v. – 5 K 143/20 U zur (fehlenden) Strafbarkeit bei Nichtabgabe von Umsatzsteuererklärungen. Offensichtliches Unterlassen gegenüber der Finanzverwaltung führt nicht zwangsläufig zu einer strafbaren Steuerhinterziehung. Schon begrifflich kann der Steuerpflichtige die zuständige Finanzbehörde nicht in „Unkenntnis“ lassen, wenn diese in Wirklichkeit über alle wesentlichen für die Steuerfestsetzung maßgeblichen Umstände informiert ist. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang auf den in § 88 AO normierten Untersuchungsgrundsatz hinzuweisen, welcher die Grundsätze eines fairen Verwaltungsverfahrens bereits gesetzlich konkretisiert.

I. Leitsätze (nicht amtlich)

  1. Der Senat vermag nicht mit sicherer Überzeugung festzustellen, dass der subjektive und objektive Tatbestand einer Steuerhinterziehung i. S. von § 370 AO erfüllt ist.

  2. Wertungswidersprüche bzw. Strafbarkeitslücken sind insoweit nicht zu erkennen.

II. Sachverhalt

Die Klägerin war eine GbR mit vertretungsberechtigtem Gesellschafter. Nach Erwerb eines Grundstücks mit Garagenhalle (über 100 Stellplätze) errichtete die Klägerin auf der Freifläche des Grundstücks 30 Ei...