Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches trotz kleinerer
Mängel und Ungenauigkeiten
Leitsatz
Kleinere Mängel und Ungenauigkeiten (im Streitfall: Verwendung von Abkürzungen für Kunden und Ortsangaben; fehlende Ortsangaben
bei Übernachtung im Hotel; Differenzen aus dem Vergleich zwischen den Kilometerangaben im Fahrtenbuch und laut Routenplaner;
keine Aufzeichnung von Tankstopps) führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1 %-Regelung, wenn die Angaben
insgesamt plausibel sind (Anschluss an , BFH/NV 2008, 1373). Maßgeblich ist, ob trotz
der Mängel noch eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegeben und der Nachweis des
zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung des Dienstwagens möglich ist.
Dem Finanzamt ist zuzumuten, fehlende Angaben zu Hotelübernachtungen aus vorliegenden Reisekostenunterlagen zu ermitteln,
sofern es sich nur um vereinzelte Fälle handelt (Abgrenzung zu , EFG 2016,
2081).
In der Regel müssen die Angaben zu den Kilometerständen sofort, d.h. am Ende jeder Fahrt gemacht werden. Nur Präzisierungen
des beruflichen Zwecks dürfen ggf. noch innerhalb einer Woche nachgeholt werden. Die Indizwirkung, die von fehlenden Gebrauchsspuren
und einem gleichmäßigen Schriftbild eines Fahrtenbuches in Bezug auf eine unzulässige Nacherstellung ausgeht, kann vom Steuerpflichtigen
entkräftet werden.
Die Anforderungen an das ordnungsgemäße Führen eines Fahrtenbuches dürfen nicht überspannt werden, damit aus der widerlegbaren
Typisierung der 1%-Regelung in der Praxis nicht eine unwiderlegbare Typisierung wird. Gerade im Hinblick auf die stark typisierende
1%-Regelung wäre dies aus verfassungsrechtlichen Gründen – es droht eine Übermaßbesteuerung – nicht zu rechtfertigen. Der
BFH (etwa Urteil vom – VI R 51/11, BFHE 240, 69, BStBl II 2013, 385) stützt die Verfassungsmäßigkeit der
1%-Regelung als „grober Klotz” mit teilweise stark belastender Wirkung u.a. auf die Möglichkeit, zur Vermeidung einer Übermaßbesteuerung
ein Fahrtenbuch zu führen (sog. Escape-Klausel).
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 23/2021 S. 1104 DStR-Aktuell 2022 S. 6 Nr. 25 DStRE 2022 S. 897 Nr. 15 EFG 2022 S. 35 Nr. 1 GmbH-StB 2022 S. 24 Nr. 1 GmbH-StB 2022 S. 6 Nr. 1 GmbH-StB 2022 S. 8 Nr. 1 KÖSDI 2022 S. 22559 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 42/2021 S. 3093 StB 2021 S. 346 Nr. 11 StB 2021 S. 393 Nr. 12 YAAAH-90015
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