Sonderausgabenabzug: Erledigung eines Basisrentenvertrags aufgrund
gerichtlichen Vergleichs als rückwirkendes Ereignis – Abgrenzung
zwischen Beitragsrückzahlung und Schadensersatzleistung
Leitsatz
Wird aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs unter Erledigung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche der Parteien von dem Versicherungsunternehmen
eine in Teilhöhe den entrichteten Beiträgen für einen Basisrentenvertrag nach dem Rürup-Modell entsprechende Zahlung an den
vormaligen Rentenberechtigten geleistet, so liegt darin ein rückwirkendes Ereignis, das – gleichviel, ob es sich hierbei
um eine Beitragsrückzahlung oder Schadensersatzleistung handelt – jedenfalls im Umfang der durch die Vergleichszahlung entfallenen
wirtschaftlichen Belastung hinsichtlich der nun nicht mehr dem Aufbau einer Altersversorgung dienenden Beitragszahlungen die
Korrektur des Sonderausgabenabzugs unter Änderung der bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide für die vorangegangenen,
nicht festsetzungsverjährten Jahre gestattet.
Eine solche rückwirkende Änderung des Sonderausgabenabzugs ist allerdings nur vorzunehmen, soweit eine Anpassung im Jahr
der Vergleichszahlung mangels Verrechnungsmöglichkeiten innerhalb des Sonderausgabentatbestandes nicht möglich ist (vgl. , BFH/NV 2010, 1250).
Fundstelle(n): DAAAH-90009
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